Was gilt für Wohnmobile und Oldtimer?

Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t werden wie PKW behandelt, während für schwerere Wohnmobile die Bestimmungen für LKW gelten.

Für Oldtimer besteht eine offizielle Ausnahme bislang nur in Paris und nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk „Vehicule de Collection“). Allerdings werden nach Auskunft des französischen Oldtimerverbandes F.F.V.E Fahrzeugen mit deutscher H-Zulassung die gleichen Rechte eingeräumt. Für individuelle diesbezügliche Anfragen und Ersuchen sollten sich Betroffene direkt an die Polizeipräfektur in Paris wenden, die unter diesem Link* kontaktiert werden kann.

In anderen Umweltzonen gibt es bisher generell keine Ausnahmen für Oldtimer.

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Kategorien: INFOSnaStSei

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