Was gilt für Wohnmobile und Oldtimer? Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t werden wie PKW behandelt, während für schwerere Wohnmobile die Bestimmungen für LKW gelten. Für Oldtimer besteht eine offizielle Ausnahme bislang nur in Paris und nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk „Vehicule de Weiterlesen…